Touristenvisum für Staatsangehörige der Europäischen Union
Staatsangehörige der Europäischen Union benötigen für Urlaubsreisen nach Mexiko einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass sowie eine Touristenkarte.
Bei Einreise auf dem Luftweg erhalten Sie die Touristenkarten direkt von den Fluggesellschaften im Flugzeug; bei Einreise auf dem Landweg sind sie an allen Grenzübergängen erhältlich. Daher müssen Sie sich in Deutschland vor Ihrer Abreise keine Touristenkarte besorgen, denn Sie erhalten diese automatisch bei Ihrer Einreise nach Mexiko.
Die erlaubte Aufenthaltsdauer für Touristen beträgt in der Regel maximal 180 Tage und wird von der Einwanderungsbehörde eingetragen.
Auf Grund neuer Bestimmungen des mexikanischen Außenministeriums ist ab dem 29.05.2009 kein Visum für die Einreise nach Mexiko erforderlich, wenn der Reisende eine unbefristete Aufenthalterlaubnis für die Vereinigten Staaten von Amerika, Groß Britannien, Japan, Kanada oder die Schengener-Staaten (u.a. Deutschland) besitzt und als Tourist einreist.
Diese Bestimmungen gelten für alle/alle Nationalitäten, außer Besitzer deutscher Reisedokumente (Inhaber von grauen und blauen Reiseausweisen).
Staatsangehörige aus Kanada, den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan benötigen neben der Touristenkarte entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten.
Für die hier nicht genannten Staatsangehörigkeiten gelten je nach Heimatland unterschiedliche Einreisebestimmungen, die Sie bei dem für Sie zuständigen Konsulat per E-Mail unter info@consulmexhh.de erfragen können.
Das Honorarkonsulat von Mexiko in Hamburg ist nicht für Antragstellung zuständig , wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilung der Botschaft von Mexiko in Berlin (Telefon 030/269 323-0)





