Mitnahme von Haustieren nach Mexiko

In Mexiko werden nur Hunde und Katzen als Haustiere betrachtet.

Wenn Ihr Haustier jünger als drei Monate ist, ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich.

Wenn Ihr Haustier älter als drei Monate ist, müssen bei der Einreise

- ein Gesundheitszeugnis (nicht älter als 5 Tage), in der angegeben werden soll, dass die Tiere präventiv gegen Parasiten behandelt wurden oder dass sie frei von Ekto- und Endoparasiten sind. Datum der antiparasitären Behandlung (Pflichtangabe),

- sowie ein gültiger Impfpass mit dem Nachweis der Tollwutimpfung  (maximal ein Jahr alt) vorgelegt werden.

Achten Sie darauf, dass die Angaben über Alter, Rasse, Farbe, Geschlecht, etc. Ihres Haustieres auf allen Bescheinigungen übereinstimmen und Ihrem Haustier zugeordnet werden können. Ansonsten kann es zu unnötigen Wartezeiten kommen.

1.- Bei der Einreise nach Mexiko begeben Sie sich mit Ihrem Haustier zum Veterinärmedizinischen Dienst (OISA), der an allen internationalen Flughäfen, Häfen und Landesgrenzen vertreten ist.

2.- Ihr Haustier wird bei der mexikanischen Lebensmittel- und Veterinärbehörde einer äußerlichen Kontrolle unterzogen (falls das Tier aus einem Land mit Maul- und Klauenseuche oder einer Gefahrenzone stammt, wird eine prophylaktische Behandlung durchgeführt).

3.- Wenn das Tier die vorher genannten Voraussetzungen erfüllt, wird die entsprechende Gesundheitsbescheinigung zur Einfuhr von Tieren ausgestellt. Es handelt sich um ein amtliches Gesundheitszeugnis, das acht Kalendertage gültig ist. Es ermöglicht die Einreise sowie die Ausreise des Haustieres nach Ablauf dieser Frist ohne eine erneute Vorlage der oben genannten Unterlagen.

Reisen Sie mit mehr als zwei Haustieren ein, fällt für die Ausstellung der Bescheinigung bei Ankunft eine Gebühr an. Weitere Informationen erhalten Sie beim Veterinärmedizinischen Dienst.

Was geschieht, wenn Sie bei Ihrer Einreise nach Mexiko keine Dokumente für Ihr Haustier vorlegen können?

Das Haustier verbleibt bei der Untersuchungsbehörde, bis ein Tierarzt Ihrer Wahl beim veterinärmedizinischen Dienst (OISA) seinen Gesundheitszustand bescheinigt und es gegen Tollwut geimpft hat. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen in solchen Fällen Unannehmlichkeiten entstehen können.

Was geschieht, wenn das Tier eine übertragbare Krankheit hat oder von einer Seuche befallen ist?

Das Haustier muss in der tiermedizinischen Einrichtung verbleiben. Der Besitzer trägt die Kosten der Laboranalyse. Falls das Labor eine epidemiologische oder andere seltene Krankheit feststellt, hat der Besitzer hierfür die Behandlungskosten zu tragen. Sollte es infolge einer Krankheit erforderlich sein, das Tier zurückzuschicken oder einzuschläfern, so geschieht dies sofort. Für etwaige Kosten und gesundheitliche Schäden, die Mexiko entstehen, ist gemäß der mexikanischen Gesetzgebung der Besitzer verantwortlich.

Was geschieht bei Tierarten wie Reptilien, Sing- und Ziervögel, Frettchen, Schildkröten, Hasen, etc.?

In diesen Fällen müssen besondere Voraussetzungen erfüllt werden. Diese können bei den zuständigen Dienststellen des mexikanischen Landwirtschaftsministeriums (SAGARPA) oder der Beratungsstelle der veterinärmedizinischen Abteilung unter der Anschrift Calle San Lorenzo Nr. 1151, EG, Bezirk Benito Juárez, PLZ 03310, in Mexiko-Stadt schrift­lich angefordert werden. Nähere Information erhalten Sie auch unter der Telefon­nummer 91831000, Durchwahl 33979 und 33964. Darüber hinaus können die Formalitäten der Internetseite  http://www.senasica.sagarpa.gob.mx/index/ entnommen werden.

Sollten die Voraussetzungen für die Mitnahme des Tieres nicht erfüllt sein, so kann es zu einer Rücksendung, Quarantäne, Behandlung oder Einschläferung des Tieres sowie der Beseitigung des Tierkörpers kommen, für deren Kosten der Besitzer aufkommen muss.

Für Auskünfte oder Beschwerden über den Veterinärmedizinischen Dienst wenden Sie sich bitte an:

SAGARPA-SENASICA-DGIF (mexikanisches Landwirtschaftministerium)

Untersuchungsabteilung an Häfen, Flughäfen und Landesgrenzen, Av. Municipio Libre Nr. 377, OG 8A, Bezirk Benito Juárez, México, D.F., C.P. 03310.

Tel. 9183-1000, Durchwahlen 34085,34087,34093,34106 und 34116. Fax-Durchwahlen 34179 und 34079

E-Mail: contacto@senasica.sagarpa.gob.mx; Paf.dgif@senasica.sagarpa.gob.mx, eids.dgif@senasica.sagarpa.gob.mx, eic.dgif@senasica.sagarpa.gob.mx

Sollten Sie eine Beschwerde vorbringen oder Anzeige erstatten wollen, wenden Sie sich bitte an:

Órgano Interno de Control en el SENASICA

Dienststelle für behördliche Zuständigkeiten und Beschwerden

Av. Insurgentes Sur Nr. 489, PH 1

C.P. 06100

Tel. 0052 – 55 – 5722 – 8349 und 5722 – 7385

E-Mail: quejas@senasica.sagarpa.gob.mx

Vermeiden Sie Unannehmlichkeiten und informieren Sie sich vor Reiseantritt!