Einfuhrbestimmungen

Befristete Einfuhr von Fahrzeugen nach Mexiko

Wer darf Fahrzeuge befristet nach Mexiko einführen?

Ausländer mit dem Aufenthaltsstatus Rentner bzw. mit vorübergehender Aufenthaltserlaubnis (außer Flüchtlinge und politische Asylanten), Touristen und Kurzbesucher.

Mexikaner, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben oder nachweisen können, dass sie länger als ein Jahr im Ausland arbeiten. Der ausländerrechtliche Status muss mit einem offiziellen Dokument nachgewiesen werden.

Welche Fahrzeuge dürfen befristet eingeführt werden?

Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 t beträgt, dürfen befristet eingeführt werden. Ebenso dürfen Wasserfahrzeuge, Wohnwagen und Motorräder mit Anhänger befristet eingeführt werden.

Für welchen Zeitraum können Sie eine Genehmigung zur befristeten Einfuhr von Fahrzeugen erhalten?

Bei Ausländern entspricht die Genehmigungsdauer für die befristete Einfuhr des Fahrzeugs der Dauer der Aufenthaltsgenehmigung und kann eventuell mit dieser verlängert werden. Die Genehmigung kann nur dem Besitzer des Fahrzeugs und nur für ein Fahrzeug erteilt werden.

Bei Mexikanern, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, beträgt die Genehmigungsdauer für die befristete Einfuhr des Fahrzeugs zwölf Monate und kann eventuell um maximal weitere sechs Monate verlängert werden. Die Erlaubnis zur befristeten Einfuhr wird nur für ein Fahrzeug erteilt.

Was müssen Sie tun, um die Genehmigung für die befristete Einfuhr Ihres Fahrzeugs zu beantragen?

Der Antragssteller muss sich bei der Einreise ans nächstgelegene “Módulo de Control de Vehículos del Banco del Ejército” (Banjército) wenden und ein Antragsformular ausfüllen.

Wie führen Sie das befristet eingeführte Fahrzeug wieder ordnungsgemäß aus?

Bevor Sie Ihr Fahrzeug wieder ins Ausland ausführen, müssen Sie mit dem Fahrzeug beim “Módulo de Control de Vehículos del Banco del Ejército” (Banjército) erscheinen, das Ihnen bei der Einreise die Genehmigung zur befristeten Einfuhr erteilt hat. Von dieser Stelle erhalten Sie auch gegebenenfalls Ihre hinterlegte Kaution zurück.

Diese Angaben sind ohne Gewähr und ändern sich entsprechend der Änderungen der von der Hauptzollverwaltung festgelegten Bestimmungen.

Falls Sie weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Zollverwaltung in Mexiko-Stadt:

Administración General de Aduanas

Administración Central de Planeación Aduanera

Av. Hidalgo No. 77, Módulo IV, Primer Piso

Col. Guerrero, Delegación Cuauhtémoc

C.P. 06300, México, D. F.

Ebenso können Sie sich im Internet unter www.aduanas.sat.gob.mx eingehender informieren.

Visierung einer Umzugsliste

Information über Umzugsgut für nicht-mexikanische Staatsangehörige

Deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Europäischen Union werden zur Beantragung eines Sichtvermerks für die Einfuhr von Umzugsgut nach Mexiko gebeten, folgende Unterlagen einzureichen:Bitte kontaktieren Sie hierfür die Mexikanische Botschaft in Berlin oder das Generalkonsulat von Mexiko in Frankfurt.