Vorläufiger Reisepass

VORLÄUFIGER REISEPASS (EIN JAHR)

Im Falle von Diebstahl, Verlust oder in besonders dringlichen Fällen, kann die Mexikanische Botschaft in Berlin einen vorläufigen Reisepass mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von EINEM JAHR ausstellen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Art von Reisepass ausschließlich in Fällen besonderer Dringlichkeit ausgestellt wird sowie im Falle von konsularischem Schutz. Der vorläufige Reisepass KANN NICHT gegen einen normalen Reisepass EINGETAUSCHT WERDEN, weshalb empfohlen wird, rechtzeitig einen elektronischen Reisepass zu beantragen.

Die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses erfordert die Anwesenheit des Antragstellers in der Konsularabteilung der Mexikanischen Botschaft mit Sitz in Berlin (nach vorherigem Termin), da ein Foto des Antragstellers gemacht wird, seine Fingerabdrücke genommen werden und eine Unterschrift geleistet werden muss.

Das Konsulat von Mexiko in Hamburg kann ausschließlich Informationen bereitstellen und eine erste Durchsicht der für die Ausstellung des vorläufigen Reisepasse benötigten Dokumente vornehmen, um, soweit möglich, unnötige Termine bei der Konsularabteilung der Botschaft zu vermeiden.

Die vorzulegenden Dokumente sind folgende:

1) Im Falle des Verlustes oder Diebstahls des Reisepasses vorzugsweise eine Kopie des Reisepasses oder die Angabe der Daten wie Ausstellungsdatum und -ort sowie die Passnummer.

2) Je nach Fall die entsprechende Anzeige bei der Polizei oder die Verlustmeldung beim Fundbüro.

3) Original oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde.

4) Drei Lichtbilder in Farbe, auf denen Sie von vorne, ohne Brille, mit unverdecktem Gesicht und vor weißem Hintergrund zu sehen sind. Die Lichtbilder müssen der Größe für den mexikanischen Reisepass (3,5 x 4,5 cm.) entsprechen und in einem Fotostudio vor nicht mehr als 30 Tage aufgenommen sein (Automatenfotos werden nicht akzeptiert). Die Fotografien DÜRFEN NICHT BIOMETRISCH SEIN. Sie dürfen auch nicht zu nah aufgenommen sein, da der Kopf ganz zu sehen sein muss.

5) Ein mexikanischer Ausweis mit Foto, wie z.B.:
• Wahlausweis des IFE,
• Militärausweis,
• Mexikanischer Führerschein,
• oder ein anderer gültiger mexikanischer amtlicher Ausweis.

6) Antrag des Reisepasses.

7) Minderjährige: Zusätzlich zu den zuvor genannten Anforderungen ist die Anwesenheit beider Eltern mit gültigen Reisepässen oder zwei amtlichen Ausweisen mit Foto und Unterschrift erforderlich. Für den Fall dass nur ein Elternteil das Sorgerecht innehat, muss dieser das mit einem entsprechenden Dokument belegen. (Für den Fall dass ein Elternteil abwesend ist, muss dieser die elterliche Zustimmung OP-7 in einer Stelle des mexikanischen Außenministeriums einreichen. Dies kann entweder in Mexiko oder in einem Konsulat im Ausland erfolgen).

8) Zahlung der entsprechenden Gebühren, in Übereinstimmung mit dem für den Monat gültigen Tarif.

9) Beleg der Dringlichkeit (durch ein ausgestelltes Flugticket oder ein Termin bei der Ausländerbehörde, etc.)