Minderjährige

NEU- ODER ERSTAUSSTELLUNG EINES REISEPASSES (Gültigkeitsdauer ausschließlich 1, 3 oder 6 Jahre)

Kinder unter 3 Jahren Jahren haben ausschließlich das Recht auf einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

Kinder über 3 Jahren und unter 18 Jahren haben das Recht auf einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von drei oder sechs Jahren.

Befinden sich die Eltern (oder Vormunde) und der Minderjährige in der Bundesrepublik Deutschland, gelten folgende Bestimmungen:

- Die Eltern (oder Vormunde) müssen persönlich mit dem Minderjährigen erscheinen und ihre gültigen Ausweise vorlegen.

- Die Zustimmung der Eltern (OP-7) und der Antrag des Reisepasses (OP-5) müssen vorgelegt werden und vor einem Konsulatsangestellten Fingerabdrücke abgegeben und unterschrieben werden.

- Die Eltern (oder Vormunde) müssen ihren Reisepass im Original sowie 3 Kopien desselben vorlegen.

NEUAUSSTELLUNG
Handelt es sich um eine Neuausstellung des Reisepasses, muss der vorherige Reisepass des Minderjährigen sowie 3 Kopien vorgelegt werden.

ERSTAUSSTELLUNG DES REISEPASSES
Handelt es sich um eine Erstausstellung des Reisepasses, so wird ein Identitätsnachweis erstellt. Dieser wird in diesem Konsulat ausgestellt und bescheinigt die Identität des Minderjährigen (Name und Nachnamen) sowie die vollständigen Namen seiner Eltern oder Vormunde.
Dieser Identitätsnachweis muss ein Lichtbild beinhalten. Minderjährige die zum ersten Mal einen Reisepass beantragen, müssen daher 4 Lichtbilder vorlegen, die nicht älter als 30 Tage sind.

- Vorlage der mexikanischen Geburtsurkunde des Minderjährigen, die von einem Standesbeamten ausgestellt und beglaubigt wurde (nicht nachträglich ausgestellte Urkunde), sowie 3 Kopien.

- Drei Lichtbilder in Farbe (bei einer Neuausstellung)) und und (4 bei einer Erstausstellung für Minderjährige)), auf denen der Minderjährige von vorne, ohne Brille und Accessoires wie Ketten, Ohrringe oder Haarspangen, mit unverdecktem Gesicht und vor weißem Hintergrund zu sehen ist. Die Lichtbilder müssen der Größe für den mexikanischen Reisepass (3,5 x 4,5 cm.) entsprechen, nicht älter als 30 Tage sein und in einem Fotostudio aufgenommen wurden (Automatenfotos werden nicht akzeptiert). Die Fotografien DÜRFEN NICHT BIOMETRISCH SEIN.Sie dürfen auch nicht zu nah aufgenommen sein, da der Kopf ganz zu sehen sein muss. Fotografien mit abgeschnittenem Kopf oder farbigem Hintergrund werden nicht akzeptiert.

- Bescheinigung über die Zahlung der entsprechenden Gebühren, in Übereinstimmung mit dem für den Monat gültigen Tarif und 3 Kopien. Es werden ausschließlich Zahlungen per Banküberweisung akzeptiert. NUR BIS ZUM 25. EINES JEDEN MONATS. Es wird empfohlen die Zahlung erst nach der Einreichung der Dokumente für die Beantragung des Reisepasses vorzunehmen, da die Mexikanische Botschaft in Berlin nicht befähigt ist das Geld rückzuerstatten, für den Fall dass die Botschaft den Reisepass aufgrund von Unvollständigkeit der Dokumente nicht ausstellen kann.

Mexikanische Botschaft
Konto- Nr. 266033001
BLZ 100 400 00,
Commerzbank AG.

AUS BUCHTECHNISCHEN GRÜNDEN KÖNNEN ÜBERWEISUNGEN NICHT RÜCKERSTATTET WERDEN.

Wenn sich EIN oder beide Elternteil(e) (oder Vormund) in einem anderen Land und der Minderjährige in der Bundesrepublik Deutschland befinden.

Zusätzlich zu den zuvor genannten Anforderungen muss die Zustimmung der Eltern (OP-7) folgendermaßen eingereicht werden:

Der Vater und/oder die Mutter müssen die ihrem Wohnsitz nächstgelegene Geschäftsstelle des mexikanischen Außenministerium oder das nächstgelegene Konsulat aufsuchen, ihren amtlichen Ausweis und eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen vorlegen, um das Zustimmungsformular OP-7 einzureichen. Dieses wird von dort aus elektronisch an die Mexikanische Botschaft in Berlin übermittelt.

Wenn sich ein oder beide Elternteil(e) (oder Vormund) in der Bundesrepublik Deutschland und der Minderjährige in Mexiko befinden, wird der Reisepass in Mexiko ausgestellt.

Der Vater und/oder die Mutter müssen die Konsularabteilung der Botschaft aufsuchen, ihren amtlichen Ausweis und eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen vorlegen, um das Zustimmungsformular OP-7 einzureichen. Dieses wird von dort aus elektronisch an die Stelle in Mexiko übermittelt, die für den Minderjährigen zuständig ist.

Wenn sich ein oder beide Elternteil(e) (oder Vormund) und der Minderjährige an unterschiedlichen Orten befinden

Die Eltern oder Vormunde müssen das ihrem Wohnsitz nächstgelegene Konsulat aufsuchen, ihren amtlichen Ausweis und eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen vorlegen, um das Zustimmungsformular OP-7 einzureichen. Dieses wird von dort aus an die ausstellende Behörde geschickt, die für den Minderjährigen zuständig ist.